Verbindliche Anmeldung zur Schulbetreuung
Allgemeiner Hinweis:
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Eingang der Anmeldung keine Zusage eines Platzes in unserer Schulbetreuung bedeutet. Sie erhalten vorerst eine Eingangsbestätigung der Anmeldung.
Hinweis:
Die jeweiligen Betreuungsverträge werden mit den Malteser Werken gGmbH für die jeweilige Betreuungsform geschlossen. Aufgrund der Aufnahmebestätigung seitens der Schule für die Kinder der ersten Klassen erfolgt die Zusage zum Betreuungsplatz/ Zusendung der Vertragsunterlagen, im Mai eines Jahres.
Bitte beachten Sie, dass nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen. Anmeldungen mit Nachweis des Arbeitgebers beider Elternteile werden bevorzugt berücksichtigt (Nachweis bitte per Post, Mail oder per Fax einreichen).
Wir weisen darauf hin, dass grundsätzlich kein Anspruch auf einen OGS Platz besteht. Sollte Ihr Kind bzw. Ihre Kinder nicht sofort einen Platz erhalten, so wird es/ werden sie in eine Warteliste aufgenommen.
Sollten Sie Ihr Kind zur Schulbetreuung angemeldet, nun aber keinen Bedarf an einem Betreuungsplatz bis zum Schuljahresbeginn mehr haben, so erhalten Sie die Möglichkeit, von der Anmeldung zurückzutreten. Wir bitten Sie dieses uns schriftlich oder per Mail mitzuteilen.
Im Allgemeinen sind Änderungen schriftlich oder per E-Mail an die angegebene Adresse mitzuteilen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Knickmeier-Soudani
(Koordinatorin/OGS-OGRS)
Leopold-Hoesch-Straße 10
52511 Geilenkirchen
Telefon + Fax: 02451 959 242
Mobil: 01578 2670055
oggs.geilenkirchen(at)malteser(dot)org
Hinweis zum Datenschutz:
Ihre Angaben dienen ausschließlich zur Aufnahme Ihres Kindes/ Ihrer Kinder in die Betreuung 8-13 bzw. OGS bzw. OGRS und werden ausschließlich für die Registrierung zur Aufnahme in der entsprechenden Betreuungsform an der gewünschten Schule und der Zusendung der Vertragsunterlagen verwendet.