Freunde werben und Prämie erhalten!

Neue Mitarbeitende zu finden ist in der heutigen Zeit nicht mehr so einfach.

Mit der Kampagne "Freunde zu Kolleg:innen machen" haben Sie die Chance, Ihre:n Wunschkolleg:in in Ihr Team zu holen und dafür eine Prämie ausgezahlt zu bekommen.

Wenn Sie jemanden kennen, der oder die die Malteser Werke und unsere Einrichtungen unbedingt kennen lernen und bei uns mitarbeiten sollte, freuen wir uns über Ihre persönliche Empfehlung. Für jede Einstellung, die wir über eine Empfehlung generieren können, zahlen wir eine Prämie von 1.000€ brutto.

Und so geht's

Stellenangebote teilen

Über unsere Prämien-Stellenbörse haben Sie Zugriff auf alle aktuellen Stellen und Standorte, die mit einer Prämie ausgeschrieben sind. Sie können die jeweiligen Stellenlinks dazu nutzen, um interessante Stellen direkt mit Ihren Freunden, Bekannten oder Familienmitgliedern über Social Media oder andere Kanäle zu teilen. 

Bitte beachten Sie, dass nicht alle unsere Stellen mit einer Prämie hinterlegt sind. Nutzen Sie daher zum Teilen der Stellen nur die Stellenlinks, auf die Sie über die Prämien-Stellenbörse zugreifen können. 

Bewerbung generieren

Sollte jemand aufgrund Ihrer Weiterleitung Interesse an einer der ausgeschrieben Stellen haben, muss sich diese Person online über den "Jetzt bewerben"-Button bei uns bewerben. Mit dem Einreichen der Bewerbung muss in unserem Online-Formular und am besten auch im Bewerbungsschreiben Ihr Name als Empfehlungsnachweis hinterlegt werden. Bitte beachten Sie, dass wir eine Empfehlung nur dann berücksichtigen können, wenn sie bereits mit dem Eingang der Bewerbung klar kommuniziert wurde.

Empfehlungen, die erst in einem möglichen Bewerbungsgespräch zur Sprache kommen, können für eine mögliche Prämienauszahlung nicht mehr berücksichtigt werden. 

Prämie erhalten

Kommt es nach Ihrer Empfehlung zu einer Einstellung und besteht die Person die Probezeit, so erhalten Sie als Dankeschön eine Geld-Prämie von 1.000€ brutto.

Die Prämie wird Ihnen in zwei Schritten, mit Ihrer monatlichen Lohnabrechnung ausgezahlt: Die Auszahlung der ersten 500€ werden mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags und dem offiziellen Arbeitsantritt veranlasst und die zweiten 500€ werden Ihnen ausgezahlt, wenn die von Ihnen empfohlene Person die Probezeit absolviert hat.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie sich zum Zeitpunkt der Prämienauszahlung weiterhin in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis bei den Malteser Werken befinden müssen.  

Bitte beachten Sie, dass die Prämie ein Bruttobezug und somit steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. 

Jetzt Freunde zu Kolleg:innen machen!

Häufig gestellte Fragen

Prämienauszahlung

Was bedeutet “prämierte Stelle”?

Was bedeutet “prämierte Stelle”?

Für schwer zu besetzende Stellenausschreibungen zahlen die Malteser Werke eine Prämie, wenn ein:e Bewerber:in über eine:n Mitarbeiter:in  empfohlen wurde. Weitere Voraussetzung für die Prämienzahlung ist, dass die/der Bewerber:in eingestellt wurde und die Probezeit bestanden hat.  

Woher weiß ich, dass eine prämierte Stelle ausgeschrieben ist?

Woher weiß ich, dass eine prämierte Stelle ausgeschrieben ist?

Über www.malteser-werke.de/mitarbeitendewerben haben Sie Zugang zu allen Stellenausschreibungen, die mit einer Prämie hinterlegt sind. Darüber hinaus werden Sie in Teamsitzungen, o.ä. Runden informiert, wenn eine neue prämierte Stelle für Ihren Standort ausgeschrieben wird. 

Hat jede:r Mitarbeitende Anspruch auf die Prämienzahlung?

Hat jede:r Mitarbeitende Anspruch auf die Prämienzahlung?

Wir freuen uns über jede Empfehlung und Bewerbung. Die Prämie können wir allerdings nur an hauptamtliche Mitarbeitende der Malteser Werke auszahlen. 

Anspruchsberechtigt sind alle befristeten und unbefristeten Mitarbeiter der Malteser Werke gGmbH, die sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden.  Nicht in den Geltungsbereich fallen freie Mitarbeiter, Praktikanten, leitende Angestellte (Führungskräfte) sowie Mitarbeitende der Personalabteilung.

Wann werden die Prämien ausgezahlt?

Wann werden die Prämien ausgezahlt?

Die Prämie von 1000€ brutto wird Ihnen in zwei Schritten, zusammen mit Ihrer monatlichen Lohnabrechnung ausgezahlt: Die Auszahlung der ersten 500€ werden mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags und dem offiziellen Arbeitsantritt veranlasst und die zweiten 500€ werden Ihnen ausgezahlt, wenn die von Ihnen empfohlene Person die Probezeit absolviert hat. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie sich zum Zeitpunkt der Prämienauszahlung weiterhin in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis bei den Malteser Werken befinden müssen.  

Ist die ausgeschriebene Prämie der Brutto- oder Nettobetrag?

Ist die ausgeschriebene Prämie der Brutto- oder Nettobetrag?

Die Prämie ist ein Bruttobezug und somit steuer- und sozialversicherungspflichtig. 

Muss ich mich an jemanden wenden, wenn ich eine:n Bewerber:in geworben habe?

Muss ich mich an jemanden wenden, wenn ich eine:n Bewerber:in geworben habe?

Sie müssen Ihre Empfehlung niemandem mitteilen. Wichtig ist, dass die von Ihnen empfohlene Person (Bewerber:in) bei der Onlinebewerbung angibt, über wen sie auf die Stelle aufmerksam gemacht wurde. 

 Bewerbungen, aus denen nicht hervorgeht, dass eine Empfehlung vorliegt, können wir für die Prämienzahlung leider nicht berücksichtigen.  

Bekomme ich die Prämie auch, wenn der/die neue Kolleg:in nach der Probezeit nicht bei den Malteser Werken bleibt?

Bekomme ich die Prämie auch, wenn der/die neue Kolleg:in nach der Probezeit nicht bei den Malteser Werken bleibt?

Die Prämie kann nur dann vollständig ausgezahlt werden, wenn der/die empfohlene Mitarbeiter:in auch nach Beendigung der Probezeit in einem Arbeitsverhältnis mit der Malteser Werke gGmbH steht.

Was passiert, wenn ich zum Zeitpunkt der Prämienauszahlung selber keine:e Mitarbeiter.in der Malteser Werke mehr bin?

Was passiert, wenn ich zum Zeitpunkt der Prämienauszahlung selber keine:e Mitarbeiter.in der Malteser Werke mehr bin?

Die Prämie kann nur an Mitarbeitende der Malteser Werke gGmbH ausgezahlt werden. Sollten Sie sich zum Zeitpunkt der Auszahlung in keinem Beschäftigungsverhältnis mit den Malteser Werken befinden, können wir keine Prämie auszahlen.

Empfehlungsprozess

Kann ich mehrere Personen für die gleiche Stelle werben?

Kann ich mehrere Personen für die gleiche Stelle werben?

Wenn Sie in Ihrem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis mehrere Personen kennen, für die die ausgeschriebene Stelle interessant sein könnte, dann können Sie die Stelle gerne an diese Personen weiterleiten. Wichtig ist dabei nur, dass die von Ihnen empfohlenen Personen bei der Onlinebewerbung angeben, über wenn sie auf die Stelle aufmerksam gemacht wurde. Wenn das nicht beachtet wird, können wir die Empfehlung leider nicht berücksichtigen.  

Sollten für eine prämierte Stelle mehrere Mitarbeitende gesucht werden und über Ihre Empfehlungen konnten bspw. zwei neue Kolleg:innen eingestellt werden, dann bekommen Sie die Prämie zweimal ausgezahlt. 

Wie erfährt mein Arbeitgeber, dass ich eine:n Bewerber:in empfohlen habe?

Wie erfährt mein Arbeitgeber, dass ich eine:n Bewerber:in empfohlen habe?

Bei jeder Onlinebewerbung muss die/der Bewerber:in in unserem Bewerbungsformular angeben, durch welche:n Mitarbeiter:in die/der Bewerber:in auf die Stelle aufmerksam gemacht wurde. Zusätzlich kann bzw. sollte sich die/der Bewerber:in auch immer im Anschreiben namentlich auf Sie beziehen.  

Was ist wenn die/der Bewerber:in von mehreren Mitarbeitenden empfohlen wurde?

Was ist wenn die/der Bewerber:in von mehreren Mitarbeitenden empfohlen wurde?

Werden mehrere Mitarbeitende namentlich in der Bewerbung angegeben, so wird die Höhe der Prämie auf die Zahl der Mitarbeitenden zu gleichen Teilen verteilt.

Wird jede Empfehlung berücksichtigt?

Wird jede Empfehlung berücksichtigt?

Wir freuen uns über jede eingehende Bewerbung und jedes persönliche Gespräch das wir führen. Daraus ergibt sich aber nicht immer eine Einstellung – die Gründe können dabei vielfältig sein. Sollte es zu keiner Einstellung kommen, kann Ihnen leider keine Prämie ausgezahlt werden. 

Kann ich nur für meinen eigenen Standort/Einrichtung neue Mitarbeitende werben?

Kann ich nur für meinen eigenen Standort/Einrichtung neue Mitarbeitende werben?

Nein, Sie können für jede prämierte Stellen der Malteser Werke neue Mitarbeitende werben, unabhängig von Ihrem eigenen Arbeitsort/Einrichtungsort.  

Dürfen auch Kolleg:innen, die bereits bei den Malteser Werken arbeiten, empfohlen werden?

Dürfen auch Kolleg:innen, die bereits bei den Malteser Werken arbeiten, empfohlen werden?

Für die Empfehlung von internen Mitarbeitenden kann keine Prämie ausgezahlt werden.  

Kann ich für verschiedene Stellen neue Mitarbeitende werben?

Kann ich für verschiedene Stellen neue Mitarbeitende werben?

Ja, Sie können für beliebig viele prämierte Stellen neue Mitarbeitende werben. Wichtig ist dabei nur, dass die von Ihnen empfohlenen Personen bei der Onlinebewerbung angeben, dass sie über Sie auf die Stelle aufmerksam gemacht wurden.  

Können ehemalige Mitarbeiter:innen geworben werden?

Können ehemalige Mitarbeiter:innen geworben werden?

Ein Anspruch auf die Prämienzahlung besteht nur dann, wenn der/die geworbene Mitarbeiter:in vorher noch nie in einem Arbeitsverhältnis mit der Malteser Werke gGmbH gestanden hat.

Ihre Ansprechpartnerin rund um die Bewerbung

Bei Fragen, Rückmeldungen oder anderen Anfragen wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin für den Bereich Recruiting!

 Daniela Stautz

Daniela Stautz

Referentin Recruiting


daniela.stautz@malteser.org
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